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Gebäude-energieausweis

& Energiebedarfe

Pflicht bei Verkauf oder Vermietung

Der Energieausweis ist bei dem Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes bereits bei der ersten Besichtigung Pflicht, laut Energiesparverordnung EnEV 2014. Darüber hinaus können Optimierungspotentiale für Ihre Immobilie aufgezeigt und beseitigt werden. Dadurch sparen Sie nicht nur Geld, sondern tragen ebenso zu einer Klimaverbesserung bei. Zum einen kann ein Verbrauchsausweis oder aber ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Verbrauchsausweis

Bei dem Verbrauchsausweis werden die Energiebedarfe (Heizung und Warmwasser) der letzten 3 Jahre der Bewohner berücksichtigt. Da die Anwohner unterschiedliche Nutzungsverhalten haben, kann hierbei das Ergebnis der Bewertung variieren und ergibt nicht zwangsläufig eine korrekte Angabe über den Energiebedarf des Gebäudes.

Bedarfsausweis

Eine genaue Betrachtung erfolgt bei einem Bedarfsausweis, da dieser den Zustand der Außenwände, der Fenster, des Daches und der Heizungsanlage bewertet. Hierbei spielt das Heizverhalten der Bewohner keine Rolle und ist somit viel aussagekräftiger.

Gut zu wissen

Das Ergebnis des Energieausweises muss in der Immobilienanzeige ausgewiesen werden. Wer sich nicht daran hält muss laut EnEV 2014 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000€ rechnen.

Bei der Bewertung werden neun Effizienzklassen von A+ (grün, niedriger Energiebedarf) bis H (rot, hoher Energiebedarf) verwendet.

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